Satzung des Kegelklubs "Die Heimscheisser"
Präambel
Die Satzung des Kegelklubs „Die Heimscheisser“ beruht auf den Grundwerten niederrheinischer Brauchtumskultur. Die Mitglieder verpflichten sich zur Bewahrung dieser Grundsätze und führen sie fort.
Artikel 1 Die Mitglieder des Vereins treten im Rhythmus von vier Wochen zusammen, um dem Sauf und Kegelsport nachzugehen. Ort des Treffens ist die Gaststätte „Haus Sodekamp-Dohmen“ in Hilfarth Kegelbeginn ist jeweils Freitags um 20.00 Uhr. Das Kegeln endet offiziell nach vier Stunden um 24.00 Uhr. In dieser Zeit wird für jedes verlorene Spiel nach dem gesonderten „Strafkatalog“ in die Kegelkasse eingezahlt.
Artikel 2 Zur Änderung der Satzung müssen alle anwesend sein. Zudem ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Artikel 3 Mitglieder Zur Aufnahme von Mitgliedern müssen alle anderen Heimscheisser anwesend sein, und 2/3 aller Heimscheisser müssen bei dem zuvor gestellten Antrag zur Aufnahme mit –Ja- stimmen.
Artikel 4 Ausschluss aus dem Klub Dem Ausschluss eines Mitgliedes müssen alle Vereinsmitglieder, mit Ausnahme des Auszuschließenden, zustimmen. Enthaltungen sind nicht erlaubt.
Artikel 5 Ämter Jedes Mitglied sollte mindestens ein Amt haben. Die Ämtervergabe erfolgt jedes Jahr im Januar. Im Januar müssen alle von ihren Ämtern offiziell zurücktreten. Mit der sich anschließenden Wahl werden der Präsident, der Vizepräsident, der Kassenwart, der Schriftführer, der IT-Beauftragte und der Vergnügungsausschuss neu bestimmt/bestätigt. Eine geheime Wahl ist für die Vergabe der o.a. Ämter erforderlich.
Alle restlichen Ämter werden ausgekegelt.
Artikel 6 Ämterfunktionen
Der Präsident repräsentiert den Klub nach außen hin. Er vertritt die Meinung des Klubs in allen Belangen und sorgt so für ein einheitliches Bild des Kegelklubs in der Öffentlichkeit. Die Eröffnung eines jeden Kegelabends, sowie jeder Versammlung zählt genauso zu seinen Aufgaben, wie die Kegelbahn zu bestellen. Zudem komplettiert die Vergabe und Informationsweiterleitung von Terminen die Aufgaben des Präsidenten. Der Präsdident verwahrt das Gastkegler T-Shirt. Die Urfassung dieser Satzung lagert immer beim jeweiligen Präsidenten.
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten in Abwesenheit und stellt somit die Rechte Hand des Präsidenten da. Die Aufgabe des Kassenprüfers wird ihm zuteil. Der Kassenprüfer prüft das Kassenbuch des Kassenwartes.
Der Kassenwart führt das Vereinskonto. Zudem verwaltet er die Finanzen des Kegelklubs „Die Heimscheisser“, so, dass er den Mitgliedern jederzeit Rechenschaft ablegen kann. Er hat ein Kassenbuch zu führen, zudem jeder jederzeit Einsicht haben darf.
Der Schriftführer führt die Strafenliste während des Kegelns. Er ist zuständig für die Satzungspflege und hat diese ständig bei sich zu führen.
Der Vergnügungsausschuss (bestehend aus drei Mitgliedern) ist für die Unterhaltung des Klubs, sowie für die Organisation von Feten u.ä. verantwortlich. Rege Förderung der Geselligkeit auch außerhalb der Kegelabende ist wünschenswert.
Der AzuBie steht im direkten Kontakt zum Wirt. Er bestellt das Bier und klärt Reklamationen ab.
Der IT-Beauftragter betreut den Internetauftritt des Kegelklubs. Er ist zuständig und verantwortlich für alle diesem Thema zugehörigen Fragen/Anregungen und Kritiken.
Artikel 7
Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag ist auf 10 € pro Kegeln festgelegt.
Artikel 8
Kegeltour
Eine Kegeltour ist mindestens ein Mal im Jahr wünschenswert.
Artikel 9 Der Kegelclub Die Heimscheisser, ist gewillt, so lange der Kegelclub bestand hat, am Rosenmontagszug in Hilfarth teilzunehmen. (Mit Kind und Kegel „Mutti“)
Artikel 10 Bei Trinksprüchen ist Haltung einzunehmen. Derbe Witze, rüde Erzählungen sind zulässig und ausdrücklich erwünscht. Die Mitglieder dürfen auf der Gasthaustoilette im Stehen pinkeln.
Artikel 11 Bei allen Spielen gilt: Holz muß fallen.
Artikel 12 Strafen Beim Kegeln gilt folgender Strafenkatalog:
Artikel 13 Wer entschuldigt fehlt, zahlt die Grundgebühr von 5,00 € plus dem Mittelwert des letzten Kegelns. Wer unentschuldigt fehlt zahlt insg. 10,00 €.
Artikel 14 Der Fetenartikel Alle Feten sind gebührend zu feiern wie sie fallen.
Artikel 15 Gastkegler-T-Shirt Der Gast muss dem Präsidenten dasselbige übergeben. Außer den Gastkeglern darf niemand das T-Shirt tragen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Strafe von 5,00 €.
Artikel 16 Gastkegler Gastkegler sind ausdrücklich erwünscht. Der Gastkegler benötigt 2 Führsprecher der Mitglieder, um zum Kegeln eingeladen zu werden. Beim Kegelabend im Januar sind kategorisch keine Gastkegler erlaubt, aufgrund der anstehenden Wahlen. Der Gastkegler erkennt mit Überstreifen des Klub T-Shirts diese Satzung an.
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